Platzordnung des Hundesportverein Osterburg e.V.


Der Hundesportverein Osterburg e.V. heißt seine Mitglieder, Teilnehmer und interessierte Gäste herzlich Willkommen. Wir fördern die artgerechte Ausbildung und die aktive Freizeitgestaltung mit Hunden. Um ein reibungsloses Miteinander auf dem Vereinsgelände zu gewährleisten, bitten wir Folgendes zu beachten:

 

  1. Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Platzordnung, die Preislisten und andere Vereinsdokumente des „Hundeverein Osterburg e.V.“.

  2. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand und den Übungsleitern. Für die Trainingsstunden sind die Übungsleiter zuständig. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen, Spaziergängen und Ausflügen.

  3. Die Regeln und Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind bindend. Unsere Erziehungsmittel sind Zuneigung, Geduld und Konsequenz in Verbindung mit Motivationsgegenständen, wie z.B. Futter oder Spielzeug. Jede unnötige Härte ist untersagt.

  4. Beim Betreten bzw. Verlassen des Vereinsgeländes sind alle Tore ordnungsgemäß zu verschließen und benötigte Trainingsmaterialien und Küchenutensilien ordentlich wegzuräumen.

  5. Die Teilnahme am Training ist nur nach Vorlage eines gültigen Impfausweises und des Versicherungsnachweises möglich. Der Hundehalter ist verpflichtet eine Hundehalterhaftpflicht für seine/n Hund/e abzuschließen und seine/n Hund/e altersentsprechend impfen zu lassen.

  6. Auf dem Parkplatz und den angrenzenden Wegen um und auf dem Hundeplatz gilt Leinenpflicht. Nur mit Zustimmung des zuständigen Übungsleiters und nur zu Trainingszwecken dürfen die Hunde von der Leine gelassen werden.

  7. Alle Hunde sind auf dem Sportgelände und in der näheren Umgebung an der Leine zu führen.

  8. Beim Gassi gehen appellieren wir an ein partnerschaftliches und faires Miteinander. Nicht alle Hunde sind verträglich. Lasst nicht Hunde, die sich nicht kennen, angeleint zueinander. Bitte nehmt Euren Hund bei Begegnungen mit anderen Hunden an die Leine, damit er unter Kontrolle ist. Dies gilt auch für die kurze Strecke vom Auto bis zum Übungsplatz.

  9. Beim Auf- und Abbau vor und nach den Übungsstunden sind die Hunde angeleint oder liegen zuverlässig im Platz. Vor und nach den jeweiligen Übungseinheiten verweilen die Hunde im Auto, Hundeanhänger, Box oder liegen angeleint an einem sicheren Platz (nicht der Besucherbereich).

  10. Die Teilnahme am Übungsbetrieb ist nur für Mitglieder, Nichtmitglieder zum Probetraining bzw. im Besitz einer 10er-Karte möglich. Nichtmitglieder haben für eine Teilnahme 5,- € pro Trainingsstunde an den Verein zu entrichten.

  11. Das Übungsgelände wird grundsätzlich nur während der Trainingszeiten benutzt. Nichtmitglieder haben außerhalb dieser Zeiten kein Zutritt zum Gelände. Vereinsmitglieder können nach Absprache mit dem Übungsleiter auch mal außerhalb der Übungszeiten trainieren.

  12. Jeder Hundeführer arbeitet mit seinem eigenen Hund. Fremden Hunden werden nur in Absprache mit dem jeweiligen Hundeführer Kommandos oder Belohnungen gegeben.

  13. Auf dem Übungsplatz wird keine Fährtenarbeit durchgeführt.

  14. Nach den Trainingsstunden werden alle Wassereimer oder Näpfe geleert und seitlich der Boxen bzw. vor dem Vereinsheim abgestellt.

  15. Läufige Hündinnen haben 5 Tage vor der Prüfung keinen Zutritt zum Platz, mit Ausnahme von Prüfungen. Nach Absprache mit den Übungsleitern ist der Aufenthalt der Hündinnen jedoch mal am Ende der Übungsstunden möglich.

  16. Das Training erfolgt zu festgelegten Zeiten. Die Übungsleiter behalten sich vor, die jeweilige Trainingsstunde aus triftigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Hundeführer, die nicht rechtzeitig erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung bzw. Verlängerung der Trainingszeit.

  17. Hunde, die nicht ordnungsgemäß geimpft, krank oder krankheitsverdächtig sind, sind vom Übungsbetrieb fernzuhalten. Die Übungsleiter behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschließen, sollten diese ersichtlich krank sein oder bei groben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie der Platzordnung.

  18. Das gesamte Trainingsgelände ist sauber zu halten und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Das gesamte Gelände sowie das Vereinsheim werden zu jeder Zeit pfleglich behandelt und sind nach den Trainingsstunden sauber zu verlassen. Geräte werden wieder in das Gerätehaus zurückgestellt.

  19. Vor dem Betreten sollte der Hund ausreichend Möglichkeit zum Lösen haben. Das Lösen auf dem Platz ist nicht gestattet. Jede Verunreinigung durch den Hund ist unverzüglich zu beseitigen. Durch Urinieren entstandene Pfützen an Geräten sollten vom Hundeführer mit etwas Wasser weggespült werden.

  20. Während des Trainierens ist das Rauchen auf dem Trainingsplatz verboten. Tabak ist äußerst giftig für Hunde. Zigarettenkippen deshalb bitte stets in den Aschenbechern entsorgen und nicht auf den Boden werfen. Besonders Welpen könnten die Kippen sonst aufnehmen.

  21. Das Betreten des Hundeplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, weder an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen etc. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.

  22. Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen der Übungsleiter oder des Vorstandes bzw. des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

Diese Platzordnung soll niemanden einschränken, doch zur Sicherheit und dem Schutz aller Menschen und ihrer Hunde, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Übungsbetrieb im Interesse aller reibungslos durchgeführt werden kann. Sollte trotzdem etwas nicht so laufen, wie Sie es sich vorstellen, sprechen Sie uns bitte darauf an.

 

Wir danken um Ihr Verständnis und wünschen ganz viel Spaß in unserem Verein!

 

Der Vorstand

 

Stand: 04. März 2023